Netzanschluss
Allgemeine Bedingungen
Technische Richtlinien
Musterverträge / Preisblätter
- Netzanschlusskosten (in Bearbeitung)
Anpassung der laufenden Netzverträge
Die Stadtwerke Heilsbronn informieren:
Am 08.11.2006 ist die „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung“ - Niederspannungsanschlussverordnung (NAV, BGBl. I 2006, S. 2477) in Kraft getreten.
Diese Verordnungen haben unmittelbaren Einfluss auf die mit uns abgeschlossenen Netzanschlussverträge mit in Niederspannung an unser Versorgungsnetz angeschlossenen Anschlussnehmern.
Nach § 29 Abs. 1 NAV i. V. m. § 115 Abs.1 S.2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sind wir berechtigt, gegenüber diesen Anschlussnehmern einheitlich die Anpassung bestehender Netzanschlussverträge zu verlangen, sofern der Netzanschlussvertrag vor dem 13.07.2005 mit uns abgeschlossen wurde. Von diesem Verlangen machen wir hiermit Gebrauch. Die Anpassung aller betroffenen Netzanschlussverträge an die neuen Vorgaben der NAV erfolgt mit Wirkung vom 23.04.2007. Für Netzanschlussverträge, die nach dem 12.07.2005 abgeschlossen wurden, gilt die NAV unmittelbar; eine Anpassung ist nicht erforderlich.
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In Kürze werden auf dieser Seite weitere aus der aktuellen Gesetzgebung resultierende Veröffentlichungen zusammengeführt und bereitgestellt. Diese Seite befindet sich zurzeit noch im Aufbau.
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