Grund- und Ersatzversorgung
Im Rahmen der Grundversorgung sowie Ersatzversorgung bieten wir Haushaltskunden im Netzgebiet der Stadtwerke Heilsbronn die Belieferung von Strom zum Grund- sowie Ersatzversorgungstarif und zu den Ergänzenden Bedingungen des Grundversorgungstarifs auf Grundlage der StromGVV an.
Sofern kein schriftlicher Vertrag über ein Stromprodukt der Stadtwerke Heilsbronn geschlossen wird, kommt ein Versorgungsvertrag zum Grund- sowie Ersatzversorgungstarif zustande.
Grundversorger Strom
Gemäß § 36 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ist der Grundversorger für Haushaltskunden in der allgemeinen Versorgung in Niederspannung zum Stichtag 1. Juli in einem drei Jahresrhythmus zu ermitteln. Haushaltskunden sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 kWh nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen. Der Grundversorger für die Netze der allgemeinen Versorgung der Stadtwerke Heilsbronn wurde ermittelt. Die Grundversorgungspflicht nach § 36 Energiewirtschaftsgesetz wird im Netzgebiet der Stadtwerke Heilsbronn demnach im Zeitraum vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2024 von folgendem Energieversorgungsunternehmen wahrgenommen: Stadtwerke Heilsbronn, Kammereckerplatz 1, 91560 Heilsbronn
Ersatzversorgung
Nach § 38 EnWG befinden sich Letztverbraucher, welche Energie (Strom und/oder Gas) beziehen, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann, in der Ersatzversorgung. Die Ersatzversorgung für Strom und Gas wird vom jeweils aktuellen Grundversorger des Netzgebietes den Stadtwerken Heilsbronn durchgeführt. Die Preise und Bedingungen der Ersatzversorgungsbelieferung sind im Internet unter www.heilsbronn-stadtwerke veröffentlicht.