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Netzanschluss

Anpassung der laufenden Netzverträge

Die Stadtwerke Heilsbronn informieren:
Am 08.11.2006 ist die „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung“ Niederspannungsanschlussverordnung (NAV, BGBl. I 2006, S. 2477) in Kraft getreten.

Diese Verordnungen haben unmittelbaren Einfluss auf die mit uns abgeschlossenen Netzanschlussverträge mit in Niederspannung an unser Versorgungsnetz angeschlossenen Anschlussnehmern.

Nach § 29 Abs. 1 NAV i. V. m. § 115 Abs.1 S.2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sind wir berechtigt, gegenüber diesen Anschlussnehmern einheitlich die Anpassung bestehender Netzanschlussverträge zu verlangen, sofern der Netzanschlussvertrag vor dem 13.07.2005 mit uns abgeschlossen wurde. Von diesem Verlangen machen wir hiermit Gebrauch. Die Anpassung aller betroffenen Netzanschlussverträge an die neuen Vorgaben der NAV erfolgt mit Wirkung vom 23.04.2007. Für Netzanschlussverträge, die
nach dem 12.07.2005 abgeschlossen wurden, gilt die NAV unmittelbar; eine Anpassung ist nicht erforderlich.

Netzzugang und Entgelte

Netznutzungsvertrag

Messrahmen- und Messstellenrahmenvertrag
Hochlastzeitfenster
Hochlastzeitfenster für atypische Netznutzung

Nach § 19 Abs. 2 Satz 1 der Stromnetzentgeltverordnung können Netzkunden mit atypischem Verbrauchsverhalten ein individuelles Netzentgelt für die Netznutzung bei der Regulierungsbehörde beantragen.

Nach dem Leitfaden der Bundesnetzagentur zur Genehmigung individueller Netzentgeltvereinbarungen veröffentlichen wir nebenstehend unsere Hochlastzeitfenster.

Die Hochlastzeitfenster sind ausschließlich an Werktagen gültig, Brückentage werden als Werktage betrachtet. Wochenenden, Feiertage sowie die Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr gelten als Nebenzeiten/Schwachlastzeiten. Die Hochlastzeitfenster können jährlich aktualisiert werden.

Zur Inanspruchnahme des Sonderentgelts müssen weiterführende Bedingungen des Leitfadens der Bundesnetzagentur erfüllt sein. Insbesondere sind das:

  • eine Bagatellgrenze, die jährliche Entgeltreduzierung muss mindestens 500 Euro betragen
  • der maximale Energiebezug (Maximallast) des Netzkunden innerhalb der Hochlastzeitfenster muss erheblich unter seiner Jahreshöchstlast liegen:

    MS 20 %, MS/NS 30 %, NS 30 %

Information zur Beantragung:

Auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur ist ein Leitfaden für den Antrag veröffentlicht. Alle Punkte der dort aufgeführten Checkliste müssen erfüllt sein. Für die Antragstellung ist eine Vereinbarung mit den Stadtwerken Heilsbronn notwendig. Um den Antrag bearbeiten zu können benötigen wir die in der Checkliste genannten Punkte im Vorfeld.